Bildungsurlaub in China
In vielen Bundesländern hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. Für gewöhnlich beträgt diese Zeit fünf Arbeitstage pro Jahr. In vielen Fallen kann man diesen Anspruch auch für zwei Jahre geltend machen und so alle zwei Jahre zehn Arbeitstage für Weiterbildungszwecke freinehmen.
Wir bieten spezielle Programme für Bildungsurlaub in China an. So kannst du in unseren Sprachschulen in Peking, Shanghai oder Taipeh Chinesisch lernen. Die LTL Mandarin Sprachschule ist in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein als Veranstalter für Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt.
Da sich die Richtlinien für den Bildungsurlaub und dessen Beantragung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, haben wir weiter unten die wichtigsten Informationen diesbezüglich für dich zusammengestellt.
In deinem Bundesland gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in China? Versuchen kann man es trotzdem! Schick uns eine Email mit deinen Informationen und wir werden dir die erforderlichen Unterlagen zuschicken. Falls dein Arbeitgeber deinem Auslandsaufenthalt in China zustimmt, kannst du den Kurs trotzdem absolvieren.
Für österreichische Schüler ist LTL als Bildungskarenz-Anbieter in Österreich zertifiziert. So kannst du für deinen Chinesischkurs an der LTL in China Bildungskarenz beantragen.